Sehr geehrte Herren Kreisjägermeister im Ortenaukreis,
bislang mussten Landwirte bei drohenden Fraßschäden durch Saatkrähen immer einen Einzel-Antrag auf Vergrämungsabschuss stellen. Den benannten Jägern wurde dann eine artenschutzrechtliche Einzel-Ausnahmegenehmigung erteilt, Saatkrähen-Vergrämungsabschüsse durchzuführen. Von der Mehrzahl dieser Einzel-Entscheidungen wurde kein Gebrauch gemacht. Manche Anträge wurden rein vorsorglich gestellt und/oder die Krähen haben sich auf anderen (z.B. benachbarten) Flächen aufgehalten. Diese Genehmigungspraxis hatte im Hinblick auf den erzielten Nutzen einen großen Verwaltungsaufwand verursacht.
Heute wird die Allgemeinverfügung für Jagdausübungsberechtigte und Personen mit Jagderlaubnis zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen-Vergrämungsabschuss in besonders betroffenen Bereichen im Ortenaukreis bekanntgegeben (siehe Anlage).
Sie kann unter Öffentliche Bekanntmachungen / Landkreis Ortenaukreis heruntergeladen werden.
Das wichtigste der Regelung in Kürze zusammengefasst:
In den Städten und Gemeinden Friesenheim, Hohberg, Kippenheim, Lahr, Meißenheim, Neuried, Offenburg und Schwanau benötigen Jäger im Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 31.07.2024 keine artenschutzrechtliche Einzel-Ausnahme-Genehmigung mehr zum Vergrämungsabschuss von Saatkrähen. (In den übrigen Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Regelung.)
Voraussetzung für einen Vergrämungsabschuss ist, dass mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld sind. Es darf nur ein Abschuss bis zur Rückkehr des Saatkrähenschwarms auf der Fläche abgegeben werden. Naturschutzgebiete (NSG) sind ausgenommen.
Die Jäger müssen jeden Vergrämungsabschuss beim Amt für Umweltschutz noch am selben Tag in Textform unter Angabe von Name und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses melden. Die Meldung kann per E-Mail an umwelt(at)ortenaukreis.de erfolgen.
Die Allgemeinverfügung gilt nur für die Art Saatkrähe.
Information der Betroffenen:
Wir bitten Sie, diese Information innerhalb der örtlichen Jägerschaft weiterzugeben.
Die Landwirte informieren wir ebenfalls über die neue Regelung.
Wir hoffen, dass sich diese Vorgehensweise bewähren und für die Zukunft etablieren wird.
Bei Rückfragen können Sie oder Ihre Jäger-Kollegen sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Klinger
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Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Umweltschutz
- Untere Naturschutzbehörde -
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon 0781 805 1256
Telefax 0781 805 1449
E-Mail: matthias.klinger(at)ortenaukreis.de
Internet: http://www.ortenaukreis.de