Inbetriebnahme am 09.11.2020
Herr Dr. Löwer vom Veterinäramt wendete sich dabei mit einem Schreiben an KJM Georg Schilli mit folgendem Inhalt:
Zum 09.11.2020 nimmt der Ortenaukreis die ersten drei von insgesamt sieben geplanten Verwahrstellen für Tierkörper u. Tierkörperteile von Wild in Betrieb.
Dieses Entsorgungseinrichtungen stehen der Jägerschaft des Kreises an den Standorten, Achern, Lahr u. Offenburg zur Verfügung.
Für weitere drei Standorte laufen derzeit die Baugenehmigungsverfahren, so dass später auch Verwahrstellen in den Bereichen Kehl-Auenheim, Oppenau-Ramsbach u. Ettenheim zur Verfügung stehen werden.
Zweck der Verwahrstellen ist die tierseuchenhygienisch unbedenkliche Beseitigung von Fallwild, Aufbrüchen u. Zerwirkresten insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden afrianischen Schweinepest. Neben Schwarzwild können aber auch Materialien anderer Wildarten wie Reh u. Fuchs entsorgt werden.
Die Nutzung der Verwahrstellen ist bislang frewillig und erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Zugang /Nutzungsberechtigung
Die verwahrstellen sind durch elektronische Schließanlagen gegen unbefugtes Betreten und Benutzung gesichert.
Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich alle Jagdausübungsberechtigten der Ortenauer Reviere. Sofern Sie als Nutzungsberechtigter die Verwahrstellen nutzen möchten, erhalten Sie beim Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung einen Schlüssel, wobei folgendes zu beachten ist:
Der Ortenaukreis und das Land Baden-Württemberg investieren in die hochwertige Einrichtung und den zuverlässigen Betrieb der Verwahrstellen ganz erhebliche Mittel. Zudem haben die Eigentümer der Liegenschaften ihr Einverständnis zur Nutzung vor allem unter dem Gesichtspunkt erteilt, dass sie damit einen seh wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Tierseuchen, insbesondere der ASP, leisten und dass ihnen oder anderen durch die Nutzung keine Nachteile durch Geruch und unzumutbare Verschmutzung enstehen.
Bitte tragen Sie durch pflegliche und verantwortungsbewusste Nutzung Ihren Teil dazu bei, dass die nun endlich zur Verfügung stehenden Einrichtungen der Jägerschaft auch erhalten bleiben.