Wer kann ehrenamtlich als Hornissen- und Wespenberater/-in tätig werden?
Voraussetzung sind entsprechende Fachkenntnisse im Bereich des Hornissen- und
Wespenschutzes. Die Umweltakademie Baden-Württemberg bietet in der Regel jedes Jahr
entsprechende Fortbildungen oder Schulungen an. Außerdem muss der Wohnort im
Ortenaukreis liegen. Die Hornissen- und Wespenberater/-innen werden in den
ehrenamtlichen Naturschutzdienst für den Ortenaukreis bestellt („Naturschutzwart/-in“).
Ihnen wird die besondere Aufgabe „Hornissen- und Wespenberatung“ mit einem Eintrag in
ihren Naturschutzdienst-Ausweis übertragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die ehrenamtliche Tätigkeit soll entsprechend der Satzung des Ortenaukreises über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit honoriert werden. Bei einem Einsatz von bis zu
vier Stunden beträgt die Aufwandsentschädigung pauschal 45 EUR. Außerdem kann bei
Einsätzen außerhalb des Wohnorts eine Reisekostenvergütung erfolgen (bei
Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 600 cm³ beträgt diese aktuell 0,25 EUR / km).
Darüber hinaus kann das Amt für Umweltschutz auch prüfen, ob im Einzelfall Kosten für
erforderliche Ausrüstungsgestände durch das Land Baden-Württemberg nach der
Landschaftspflegerichtlinie (anteilig) erstattet werden können.
Bitte um Ihre Mithilfe
Um die ehrenamtliche Hornissen- und Wespenberatung im Ortenaukreis sobald wie möglich
anbieten zu können, bitten wir um Ihre Mithilfe. Leiten Sie diese Nachricht auch an potentiell
Interessierte weiter.
Falls Sie selbst oder einer Ihrer Kontakte Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit
haben, bitten wir um eine entsprechende Nachricht mit den Kontaktdaten (Name, Anschrift,
Telefon, E-Mail) - gerne per E-Mail an umwelt@ortenaukreis.de. Wir werden dann direkt
Kontakt mit den Interessierten aufnehmen. Da wir mit diesem Angebot gerne zur nächsten
Hornissen- und Wespensaison starten würden, bitten wir um eine Nachricht bis Anfang
Dezember 2021.
Vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung.
anita.dinger(at)ortenaukreis.de