Nachweis der Aujeszkyschen Krankheit bei einem Wildschwein in Oberharmersbach

Es wird um Beachtung der Hinweise gebeten:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern haben wir einen positiven Antikörperbefund auf die Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein erhalten, das Mitte August in einem Revier in Oberharmersbach erlegt wurde. Da es der erste positive AK-Nachweis in der Ortenau ist, musste dieser zunächst am nationalen Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt werden. Im Juni 2022 wurde bereits in Emmendingen ein Wildschwein positiv auf AK untersucht. Für den Menschen ist die AK ungefährlich, kann jedoch neben Hausschweinen auf weitere Tierarten wie Wiederkäuer, Hunde und auch Katzen übertragen werden.

Vorkommen

Seit 2003 ist die gesamte Hausschweinepopulation Deutschlands frei von Aujeszkyscher Krankheit. In Schwarzwildbeständen werden jedoch immer wieder vereinzelt Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit nachgewiesen, was ein Hinweis dafür ist, dass der Erreger weiterhin in den Schwarzwildbeständen Deutschlands vorkommt. Besonders im Nördlichen Baden-Württemberg wurden diese Antikörper immer wieder bei Wildschweinen festgestellt (siehe Karte anbei). Alle erlegten Wildschweine, welche im Rahmen des Monitorings mittels Blutproben auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden, werden routinemäßig auch auf AK untersucht. Probensets hierfür können beim Veterinäramt angefordert werden.

Auswirkungen

Dieser positive Aujeszky-Befund eines Wildschweines hat keine Auswirkungen auf den Freiheitsstatus der Hausschweinebestände. Die Feststellung der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildschweinen ist - im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen und Hausrindern - weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere (besonders der Hunde) dar.

Bei den Wildschweinen kann die Krankheit nicht bekämpft oder behandelt werden, der Krankheitsverlauf ist oft unauffällig und die allermeisten Stücke überleben eine AK-Infektion. Der konsequenten Bejagung zur Regulierung und Reduktion der Schwarzwildbestände kommt auch hier eine hohe Bedeutung zu.

Handlungsempfehlungen

Ansteckungen von (Jagd-)Hunden und Katzen sind zwar selten, jedoch nicht völlig auszuschließen. Auf dem Merkblatt für Jäger anbei werden entsprechende Verhaltenshinweise genannt, im Merkblatt des FLI werden Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der AK gegeben.

Bei Hunden und Katzen ruft das Aujeszky-Virus einen unstillbaren Juckreiz sowie Symptome ähnlich der Tollwut hervor (sog. „Pseudowut“) und endet immer tödlich. Eine Impfmöglichkeit besteht in Deutschland nicht. 

Besonders mit Blick auf Jagdhunde gilt es deshalb, den Kontakt mit Wildschweinen zu vermeiden und auf die Verfütterung von rohem Fleisch und rohen Innereien von Wildschweinen zu verzichten. Hunde sollten besonders im Wald an der Leine geführt werden, um direkten Kontakt mit Wildschweinen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirstin Vollmer

Amtstierärztin

 

Landratsamt Ortenaukreis

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Amtstierärztlicher Dienst

Okenstraße 29

77652 Offenburg

 

Telefon: 0781 805 9146

Telefax: 0781 805 9093

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