Antrag auf Gemeinnützigkeit wurde beim Finanzamt gestellt.
Die "Kitzrettung Ortenau" erfordert folgende Änderung der Satzung der Jägervereinigung Offenburg e. V.
Erstellt am 15.02.2024
Für unsere nächste Mitgliederversammlung am 26.04.2024 wird eine entsprechende Ergänzung unserer Satzung in ihrem § 2 (Vereinszweck) vorschlagen. Mit einem 3. Absatz soll dort eingefügt werden:
„(3) Die steuerbegünstigten Zwecke können auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht werden, zum Beispiel mit dem Verein „Kitzrettung Ortenau“ in Form der Erbringung von finanziellen Beiträgen sowie technischen und personellen Service- und Dienstleistungen in allen Bereichen der Hege, hauptsächlich der Rettung von Wildtieren und Gelegen von Bodenbrütern.“
Den entsprechenden Satzungsvorschlag mit Begründung, den ich zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zusenden werde, werdet Ihr von mir gleichzeitig erhalten."
In unserer Satzung wird ein neuer Absatz 3 in den Paragraf 2 eingeschoben, die bisherigen Absätze 3, 4 und 5 heißen dann 4, 5 und 6.:
§ 2 Zweck des Vereines, Aufgaben und Ziele, Verwendung der Vereinsmittel
(1) Zweck des Vereines ist die Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts, von Kunst und Kultur und des Brauchtums sowie des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden, freilebenden Tierwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Belange der Landeskultur sowie der Förderung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes.
b) Die Pflege und Förderung aller Bereiche des Jagdwesens, insbesondere des jagdlichen Brauchtums, des Jagdhornbläserwesens, der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, der jagdlichen Forschung, jagdkultureller Einrichtungen sowie der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.
c) Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Satzungszwecks mit dem Ziel, durch Wort, Schrift und Bild Verständnis für das Anliegen des Vereins zu wecken.
d) Mitwirkung bei der Besetzung der Jagdverwaltung.
e) Mitwirkung bei der Gestaltung örtlicher Regelungen für die Jagd und den Naturschutz.
f) Zusammenarbeit mit Orts- und Kreisverbänden der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, des Natur- und Tierschutzes.
g) Förderung der Ausbildung und Führung von Jagdgebrauchshunden.
h) Förderung des jagdlichen Schießwesens.
i) Förderung des Jagdhornblasens.
j) Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Landesjagdverbandes Baden- Württemberg e.V.
k) Aus- und Fortbildung der Jäger.
(3) Die steuerbegünstigten Zwecke können auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht werden, zum Beispiel mit dem Verein „Kitzrettung Ortenau“ in Form der Erbringung von finanziellen Beiträgen sowie technischen und personellen Service- und Dienstleistungen in allen Bereichen der Hege, hauptsächlich der Rettung von Wildtieren und Gelegen von Bodenbrütern.
(4) Der Verein nimmt die Aufgaben ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung §51 wahr. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.