Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern(23.03.2026) haben wir die Allgemeinverfügung für Jagdausübungsberechtigte und Personen mit Jagderlaubnis zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden durch Vergrämungsabschuss bei Rabenkrähen, Ringel- und Türkentauben in besonders betroffenen Gebieten im Ortenaukreis für das Jahr 2026 bekanntgegeben (siehe Anlage der AV + Karte).
Sie kann auf der Homepage des RP Freiburg unter
Bekanntmachungen | Regierungspräsidium Freiburg
unter der Rubrik „Landwirtschaft und Jagd“ heruntergeladen werden.
Die wesentlichen Inhalte kurz zusammengefasst:
Die Allgemeinverfügung wird 1 Tag nach der Bekanntgabe durch das Regierungspräsidium Freiburg, somit am 24.03.2026 wirksam.
Der zeitliche Geltungsbereich umfasst den Zeitraum 16.04. – 31.07.2026 für Rabenkrähen sowie 16.04. - 31.10.2026 für Ringel- und Türkentauben.
Den räumlichen Geltungsbereich wurde im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der Fallzahlen und nach Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft angepasst. Weiterhin im Geltungsbereich liegen Friesenheim, Hohberg, Lahr, Meißenheim, Neuried, Offenburg und Schwanau. Neu hinzugekommen sind außerdem Achern, Kehl, Willstätt und Schutterwald. Nicht mehr dabei ist Kippenheim.
Bei den Nebenbestimmungen haben wir uns für die Beibehaltung 5 Tiere/Schlag und Schadereignisentschieden; ebenso bleibt der Schlag als Bezugsgröße und eine erforderliche Höchstzahl der freigegebenen Tiere.
Bei den Abschussmeldungen verzichten wir weiterhin auf eine tagesscharfe Meldung. Der Meldezeitpunkt wird vom 10.08. auf dem 30.11.2026 verlegt. Auf eine Meldung von Bewirtschafter und Kultur wird verzichtet.
Information der Betroffenen (mit gesonderter Nachricht):
Die betroffenen Gemeinden sowie der bei der Unteren Jagdbehörde angesiedelte Jagdbeirat werden durch die Untere Jagdbehörde über die Allgemeinverfügung informiert.
Wir bitten Sie als Vertreterinnen und Vertreter des Landesjagdverbandes, der Kreisjägervereinigungen im Ortenaukreis, des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes sowie des Landesbauernverbandes um Weitergabe und Streuung der Information über die Allgemeinverfügung an die Landwirte, die Jägerschaft und sonstige Betroffene innerhalb der Verbände.
Zusätzlich wird die Allgemeinverfügungen auch auf der Homepage des Ortenaukreises als zusätzlichem Informationskanal veröffentlicht
Vergrämungen außerhalb des AV-Bereichs:
Ab sofort können die Einzelanträge für Schadflächen in Gemeinden/Gemarkungen, die nicht vom räumlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst sind, von den Landwirten mit dem üblichen Antragsformular gestellt und dann zur Erteilung des Einvernehmens der Oberen Jagdbehörde vorgelegt werden. Die Anforderungen in den Nebenbestimmungen werden wir dann entsprechend / analog der Bestimmungen in der Allgemeinverfügung anpassen.
Wir hoffen sehr, dass sich die Allgemeinverfügungen weiter bewähren werden. Nach Ablauf des Geltungsbereichs bitten wir um entsprechend Rückmeldung zur Evaluierung / Überprüfung der Wirksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen Anja Köllhofer |
Anja Köllhofer Referat 31 – Recht und Verwaltung, Bildung Telefon: (+49) 761-208-1263 Dienstgebäude: Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg |

