Klick auf Allgemeinverfügung zum Saatkrähen-Vergrämungsabschuss hier
Sehr geehrte Vorsitzende der Ortenauer Jägervereinigungen,
heute haben wir die Allgemeinverfügung für Jagdausübungsberechtigte und Personen mit Jagderlaubnis zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen-Vergrämungsabschuss in besonders betroffenen Bereichen im Ortenaukreis für das Jahr 2026 bekanntgegeben (siehe Anlage). Sie kann unter Öffentliche Bekanntmachungen / Landkreis Ortenaukreis heruntergeladen werden.
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
Den räumlichen Geltungsbereich haben wir im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der Fallzahlen und nach Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft angepasst. Weiterhin im Geltungsbereich liegen Friesenheim, Hohberg, Lahr, Meißenheim, Neuried, Offenburg und Schwanau. Neu hinzugekommen sind außerdem Achern, Kehl, Willstätt und Schutterwald. Nicht mehr dabei ist Kippenheim.
Im Geltungsbereich benötigen Jäger im Zeitraum vom 16.04.2026 bis zum 31.07.2026 keine artenschutzrechtliche Einzel-Ausnahme-Genehmigung mehr zum Vergrämungsabschuss von Saatkrähen.
Voraussetzung für einen Vergrämungsabschuss ist, dass mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld sind. Es darf nur ein Abschuss bis zur Rückkehr des Saatkrähenschwarms auf der Fläche abgegeben werden. Naturschutzgebiete (NSG) sind ausgenommen.
Die Jäger haben jeden Vergrämungsabschuss beim Amt für Umweltschutz am selben Tag in Textform unter Angabe von Name und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses zu melden. Die Meldung kann per E-Mail an umwelt(at)ortenaukreis.de erfolgen.
Wir bitten Sie, diese Information innerhalb der örtlichen Jägerschaft weiterzugeben. Die Landwirte informieren wir ebenfalls.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Klinger
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Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Umweltschutz
- Untere Naturschutzbehörde -
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon 0781 805 1256
Telefax 0781 805 1449
E-Mail: matthias.klinger(at)ortenaukreis.de
Internet: http://www.ortenaukreis.de
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter www.ortenaukreis.de/datenschutz. Sie können diese auf Anfrage auch schriftlich erhalten.
Der Besuch der Dienststellen des Landratsamtes ist nur nach konkreter, vorheriger Terminvereinbarung möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.