Widerspruch Kontrollgebühren Waffenaufbewahrung

Musterverfahren des LJV gegen Gebühren für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung.

 

Der LJV vertritt die Auffassung , dass Gebühren für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung dann nicht gerechtfertigt sind, wenn alle geforderten Nachweise im Vorfeld rechtzeitig erbracht wurden und die Kontrolle keine Beanstandungen ergab. Wir empfehlen deshalb bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage, Widerspruch einzulegen und Gebühren nur unter Vorbehalt zu zahlen. Ein Muster, wie diese geschehen kann, ist beigefügt. Weitere Hinweise finden Sie im Jäger-Baden-Württemberg 9/2011, Seite 6 und zum Klagverfahren in 3/2012 Seite 4-6.