Wildschaden- was tun?

Im Jagdrecht ist das Verfahren der Wildschadensregelung eindeutig geregelt. Trotzdem gibt es bei allen Beteiligten (Jagdpächter, geschädigter Landwirt, Schadensschätzer, Gemeinde) oft Unsicherheit über den genauen Ablauf des Verfahrens.

Sowohl für Verbiss- und Fegeschäden im Wald als auch Schäden an Feldfrüchten und auf dem Grünland gelten die gleichen Verfahrensregeln:

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Die einfachste Lösung ist, wenn sich Landwirt und Jagdpächter am Feldrand einig sind; dies ist oft bei Schäden im geringeren Umfang der Fall.

Wenn das Schadensausmaß größer ist, die Schadensverursacher unklar sind oder Landwirt und Jagdpächter über die Schadensregulierung nicht einig werden, sollte in jedem Fall der gesetzlich vorgesehene Weg (Anmeldung des Schadens bei der zuständigen Gemeinde und Durchführung des sog. Vorverfahrens) eingeschlagen werden. Eine gütliche Einigung ist übrigens jederzeit während des Verfahrens möglich.

Auf Grünland und im Feld wird die überwiegende Anzahl von Wildschäden in unserem Raum vom Schwarzwild verursacht.

Wir haben Ihnen zum Download das Merkblatt: "Gemeinsame Empfehlungen von: Landesbauernverband in Baden-Württemberg,

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband,

Landesjagdverband Baden-Württemberg,

Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, 

Wildforschungsstelle Baden-Württemberg" zum Hochladen eingestellt.

Der Ablauf ist anschaulich in einer Grafik zu sehen. Sie kann zur besseren Ansicht vergrößert werden.